§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Foto-, Video- und Filmdienstleistungen zwischen Rolf Hartbrich, Hartbrich Fotografie & Video, Lindenstr. 7, 74653 Künzelsau (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen von Leistungen und Preisen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch ein schriftliches oder elektronisches Angebot des Fotografen und dessen Annahme durch den Kunden zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung durch den Fotografen.
(3) Angebote des Fotografen sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
(1) Umfang, Ort und Termin der Leistung ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
(2) Der Fotograf erbringt seine Leistung nach eigenem gestalterischen Ermessen im Rahmen der vereinbarten Zielsetzung. Die Auswahl der Motive, Bildausschnitte, Perspektiven sowie die Art der Nachbearbeitung obliegen dem Fotografen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Der Fotograf ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (etwa Assistenz, Zweitkamera, Tontechnik) einzusetzen.
(4) Eine bestimmte Anzahl gelieferter Aufnahmen wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Preise, Nebenkosten und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Soweit nach Zeitaufwand abgerechnet wird, gilt der vereinbarte Stundensatz. Angefangene Stunden werden anteilig in Einheiten von 30 Minuten abgerechnet.
(3) Anfahrten innerhalb der Region Hohenlohe sind im Preis enthalten. Darüber hinausgehende Fahrt-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.
(4) Nachbearbeitung, die über den vereinbarten Umfang hinausgeht, sowie nachträgliche Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet. Der Fotograf weist auf zusätzlichen Aufwand vor dessen Entstehen hin.
(5) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(6) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 1.000 Euro sowie bei Hochzeitsaufträgen ist der Fotograf berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 Prozent des Auftragswerts zu verlangen.
§ 5 Termine, Absage und Ausfallhonorar
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
(2) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin ab, ohne dass der Fotograf dies zu vertreten hat, kann der Fotograf eine pauschale Entschädigung verlangen:
- bei Absage mehr als 14 Tage vor dem Termin: keine Entschädigung,
- bei Absage 14 bis 4 Tage vor dem Termin: 25 Prozent des Auftragswerts,
- bei Absage weniger als 4 Tage vor dem Termin: 50 Prozent des Auftragswerts.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Kann der Fotograf den Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen, bemüht er sich um einen Ersatztermin oder um eine geeignete Vertretung. Gelingt dies nicht, entfällt die Vergütungspflicht; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
§ 6 Höhere Gewalt, Wetter und Luftraumbeschränkungen
(1) Kann eine Leistung aus Gründen, die keine Partei zu vertreten hat, nicht oder nicht wie vorgesehen erbracht werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
(2) Dies gilt insbesondere für Drohnenaufnahmen, die von Witterung, Sichtverhältnissen, kurzfristigen Luftraumsperrungen oder behördlichen Auflagen abhängig sind. Der Fotograf entscheidet im Rahmen der geltenden luftrechtlichen Vorschriften und im Interesse der Sicherheit über die Durchführbarkeit eines Fluges.
(3) Erforderliche Genehmigungen Dritter, etwa von Grundstückseigentümern, Veranstaltern oder Behörden, holt der Kunde ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Fotograf rechtzeitig Zugang zum Aufnahmeort erhält und die für die Durchführung notwendigen Informationen vorliegen.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass abgebildete Personen über die Aufnahmen informiert sind und die erforderlichen Einwilligungen vorliegen, soweit er auf deren Anwesenheit Einfluss hat.
(3) Verzögerungen, die aus unterbliebener Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Fotografen und können als Zeitaufwand berechnet werden.
§ 8 Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung
(1) Der Fotograf trifft eine Vorauswahl der Aufnahmen und übergibt diese in bearbeiteter Form. Ein Anspruch auf Herausgabe nicht ausgewählter Aufnahmen, unbearbeiteter Rohdaten oder Negative besteht nicht.
(2) Die Lieferung erfolgt digital über einen Downloadlink oder einen vergleichbaren Weg. Die Lieferfrist ergibt sich aus dem Angebot; ohne gesonderte Vereinbarung beträgt sie bis zu vier Wochen ab dem Aufnahmetermin.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich zu sichern. Der Fotograf schuldet keine dauerhafte Archivierung.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Dem Fotografen steht an allen von ihm gefertigten Aufnahmen das Urheberrecht nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
(2) Der Kunde erhält, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot bezeichneten Zweck. Bei Aufträgen von Verbrauchern umfasst dieses Recht die private Nutzung einschließlich der Weitergabe an Angehörige und der Veröffentlichung in privaten Profilen sozialer Netzwerke.
(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken sowie der Weiterverkauf bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform.
(4) Die Bearbeitung der Aufnahmen, insbesondere Beschnitt, Farbveränderung, Montage oder der Einsatz generativer Bildverfahren, bedarf der Zustimmung des Fotografen, soweit dadurch der Aussagegehalt oder die gestalterische Eigenart verändert wird.
(5) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
§ 10 Urhebernennung
(1) Der Kunde nennt bei jeder Veröffentlichung den Urheber in der Form „Foto: Rolf Hartbrich“ beziehungsweise „Video: Rolf Hartbrich“, soweit dies nach Art der Nutzung üblich und zumutbar ist.
(2) Unterbleibt die Nennung, kann der Fotograf einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Nutzungshonorars verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Eigenwerbung und Referenzen
(1) Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen zur Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf seiner Website, in Portfolios, in sozialen Netzwerken und bei Ausstellungen, sowie den Kunden als Referenz zu nennen.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung ganz oder teilweise widersprechen. Der Widerspruch ist in Textform zu erklären; er wirkt für die Zukunft.
(3) Bei Aufnahmen mit erkennbar vertraulichem Inhalt, etwa aus Produktion oder Entwicklung, erfolgt eine Veröffentlichung nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.
§ 12 Rechte abgebildeter Personen
(1) Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, werden vom Fotografen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht, soweit nicht ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt.
(2) Stellt der Kunde Personen für Aufnahmen, versichert er, dass die erforderlichen Einwilligungen vorliegen, und stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Fehlen solcher Einwilligungen entstehen.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet. Einzelheiten und die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 14 Gewährleistung und Haftung
(1) Beanstandungen der gelieferten Leistung sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Der Fotograf erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.
(2) Für Mängel, die auf der gestalterischen Auffassung des Fotografen beruhen, besteht keine Gewährleistung, soweit die Leistung dem vereinbarten Zweck entspricht.
(3) Der Fotograf haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Bei Verlust oder Beschädigung von Bilddaten nach der Übergabe an den Kunden haftet der Fotograf nicht.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der dem Vertrag beigefügten Widerrufsbelehrung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Künzelsau Gerichtsstand.
(4) Der Fotograf ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026 — Rolf Hartbrich, Hartbrich Fotografie & Video, Lindenstr. 7, 74653 Künzelsau